Teilnahmebedingungen  
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Jeder Teilnehmer von Fahrsicherheits- und Sportfahrertrainings muss eine zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Fahrerlaubnis besitzen.  
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Es gilt während der Trainings ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).  
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Den Anweisungen der Instruktoren muß stets Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen können Teilnehmer vom Sicherheitstraining ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Trainingskosten. Darüber hinaus übernimmt MG Event, Test & Training in diesem Fall keine Haftung für aufgetretene Schäden.  
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Der Veranstalter oder der Instruktor kann das Sicherheitstraining absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn
- weniger als 8 Teilnehmer angemeldet sind.
- die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge zulassen oder
- technische Gründe einen reibungslosen Veranstaltungsablauf unmöglich machen.
 
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Bei Absage oder Verlegung des Sicherheitstrainings auf einen anderen Zeitpunkt können die Teilnehmer bereits bezahlte Kosten zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.  
   
Vertragsbedingungen  
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Jeder Teilnehmer von Sportfahrer,- Rennstreckentrainings, Renntaxifahrten oder anderen Events fährt auf eigenes Risiko. Haftungsansprüche jeglicher Art sind gegenüber MG Event, Test & Training , deren Erfüllungsgehilfen oder weiteren Personen ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer muss am Veranstaltungstag durch Unterschrift den Haftungsausschluss zustimmen.  
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Für Veranstaltungen mit freiem Fahren wird dringend der Abschluss einer Unfallversicherung angeraten, die dieses Risiko mit einschließt.  
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Für vom Teilnehmer verursachte Schäden auf dem Gelände, übernimmt MG Event, Test & Training keine Haftung. Dieses hat der Teilnehmer selbst, oder über seine KFZ Versicherung, mit der Streckenbetreiber zu regulieren.

 
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Bei Rennstreckenveranstaltungen mit freiem Fahren, Fahrten auf Hochgeschwindigkeitsovalen oder auf Handlingkursen erfolgt die Teilnahme grundsätzlich ohne Versicherungsschutz seitens MG Event, Test & Training .

 
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Alle Teilnehmer von Fahrtrainings verzichten gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch die Versicherung auszugleichen sind.

 
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Für vollkaskoversicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining auf Rennstrecken eingesetzten werden, das nicht zum erreichen der Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet ist, gilt in jedem Falle die bestehende Versicherung.( Urteil OLG Karlsruhe, Az.:12 U, 85/04)  
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Für Trainings auf dem ADAC Fahr-Sicherheits-Zentrum Hannover Laatzen wurde von Seiten MG Event, Test & Training eine zusätzliche Teilnehmer-Unfallversicherung und eine KFZ Vollkaskoversicherung (SB300€) abgeschlossen.


Hierbei sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Funtrainings
- Drifttrainings

 
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Schäden müssen dem verantwortlichen Instruktor SOFORT jedoch spätestens am selben Tag (noch auf dem Trainingsgelände) bekannt gegeben werden.  
     
  Zahlungs- und Stornobedingungen  
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Die Rechnung wird nach Erhalt des Rechnungsbetrages an den Kunden zugestellt.  
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Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, so gibt es keine Rückerstattung der Trainingskosten.  
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Die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer hat schriftlich per Post zu erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung bei MG Event, Test & Training . Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.  
     
  Kündigungsfristen  
 

Bei Rücktritt des Vertragspartners werden folgende Kosten fällig:
- Bis zum 50. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des vereinbarten Preises
- Zwischen dem 50. und 20. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Preises
- zwischen dem 20. und 8. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Preises
- innerhalb der letzten 7. Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Preises

 
 

Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, MG Event, Test & Training sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

 
     
  Media  
MG Event, Test & Training behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.  
     
  Gerichtsstand  
  Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
     
  *Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.